IHK Ostbrandenburg als Inhaberin der Kollektivmarke „Eberswalder Würstchen“ besteht auf Brandenburger Regionalität

Die Eberswalder Wurstwerke am traditionsreichen Standort Britz sollen geschlossen werden. Die IHK-Ostbrandenburg unterstützt vor diesem Hintergrund alle Bemühungen der Brandenburger Landesregierung, den Standort zu erhalten.

„Wie wir der Presse entnommen haben, ist geplant, nun Produkte unter der Marke ,Eberswalder‘ an anderen Standorten herzustellen“, sagt Monique Zweig, Hauptgeschäftsführerin der IHK Ostbrandenburg. „In diesem Zusammenhang verweisen wir darauf, dass die IHK Ostbrandenburg Besitzerin der Kollektivmarke ,Eberswalder Würstchen‘ ist, und diese Marke an die Herstellung im Raum Eberswalde gebunden ist.“

Die von der EWN Wurstspezialitäten GmbH & Co. KG genutzte Individualmarke „Eberswalder“ kann nach Auffassung der IHK Ostbrandenburg nicht losgelöst von der Kollektivmarke „Eberswalder Würstchen“ an anderen Produktionsorten verwendet werden. Wird die Produktion aus dem Raum Eberswalde verlagert, tritt somit eine markenrechtliche Differenz zu Tage.

„Der Verlust an regionaler Wertschöpfung und Arbeitsplätzen infolge der Schließung des Standortes Britz trifft die Region hart“, so Monique Zweig. „Dazu kommt, dass Eberswalder Würstchen ein charakteristisches, heimatliches Brandenburger Erzeugnis sind. Wir wollen beim Erhalt dieses wichtigen regionalen Traditionserzeugnisses helfen und eine tragfähige Lösung im Interesse der regionalen Wirtschaft finden.“

Als Markeninhaber wird die IHK Ostbrandenburg alle Bestrebungen unterstützen, die dazu beitragen, dass weiterhin ,Eberswalder Würstchen‘ original in der Region um Eberswalde hergestellt werden können.

Die Marke „Eberswalder Würstchen“ besteht seit 1987 und schützt die regionale Produktion und Tradition. Seit 1995 ist die IHK Ostbrandenburg Eigentümerin dieser Kollektivmarke. Sie wurde von der IHK gesichert, um das damals drohende Abwandern der Produktion zu verhindern.

„Eine Kollektivmarkte kann jeder nutzen, der sich an die Regeln der Marke hält. Ähnlich wie bei dem bekannten Label ,Original Dresdner Christstollen‘ ist auch die geographische Herkunft entscheidend“, erklärt Stefan Heiden, Jurist der IHK Ostbrandenburg.

In der Konsequenz bedeutet das, dass auch andere Fleischverarbeiter, die sich an die Markenregeln halten, die Kollektivmarke „Eberswalder Würstchen“ verwenden dürften, solange sie im Raum Eberswalde produzieren und dabei bestimmte Qualitätsmerkmale erfüllen.
 

Die IHK Ostbrandenburg ist die größte Interessenvertretung der Wirtschaft zwischen Schwedt und Eisenhüttenstadt, zwischen Berlin und der Oder.