Was passiert, wenn Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können – sei es im Alter, nach einem Unfall oder in einer persönlichen Krise? Mit dieser Frage beschäftigt sich am Mittwoch, dem 28. Januar, 14.15 Uhr, eine öffentliche, praxisnahe Sonderveranstaltung zum Betreuungsrecht im Rahmen einer Vorlesung zum Familienrecht von Viadrina-Juristin Prof. Dr. Ulla Gläßer.
Die Veranstaltung beleuchtet insbesondere die Bedeutung von Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung und zeigt auf, wie frühzeitige Regelungen dazu beitragen können, eigene Wünsche zu sichern und Angehörige zu entlasten.
Als Gastexpert*innen berichten eine ehemalige Betreuungsrichterin, der Geschäftsführer eines Berliner Betreuungsvereins sowie eine selbstständige Berufsbetreuerin aus unterschiedlichen Perspektiven über rechtliche Betreuung zwischen Schutzauftrag und Selbstbestimmung.
Wann und wo?
Mittwoch, 28. Januar 2026 | 14.15 Uhr
Hauptgebäude der Viadrina
Raum 217, Große Scharrnstraße 59,
15230 Frankfurt (Oder)
