Die Planungsförderung (PFR) wird bis 2024 verlängert.

Im Rahmen der Planungsförderungsrichtlinie PFR 2020 soll durch das Land Brandenburg kommunale Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungsplanung) als Voraussetzung für eine integrierte städtebauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden im Land Brandenburg weiter gefördert werden.

Dabei sind wesentliche Ziele der Planungsförderung, die kommunale Selbstverwaltung und die damit verbundene örtliche Planungshoheit sowie interkommunale Zusammenarbeit stärken. Es werden die Träger der kommunalen Planungshoheit, wie Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände gefördert.

Fördergegenstände sind gemeinsame Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, planerische Maßnahmen der Landesentwicklung sowie die Projektkoordination und das Projektmanagement von Planungsprozessen.

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Änträge für die 3. Runde bis 31. Mai 2023

Einreichung der Anträge bei:
Landesamt für Bauen und Verkehr | Dezernat 32
Gubener Straße 24 | 03046 Cottbus
Die Antragsformulare sind im Internet unter abrufbar.

Das Regionalmanagement Oderland-Spree zur Tesla-Umfeldentwicklung steht Kommunen zur Unterstützung bei der Antragsstellung zur Verfügung.
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