Das Bundeskabinett hat die Verlängerung der Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld beschlossen.
Bis zum 30. Juni 2023 ist es weiterhin ausreichend, wenn in Betrieben mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsausfall von mehr als 10 Prozent haben. Zudem wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiternehmer können ebenso unterstützt werden. Weiterhin gilt:
Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis maximal Juli 2023 zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit einer beruflichen Weiterbildung verbunden wird, die bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
Die wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld und zur Qualifizierung während Kurzarbeit sind auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt:
Link: Corona-Virus – Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld Förderung von Weiterbildung
Übersicht der Regelungen im Allgemeinen
Zuletzt befristet bis zum 30. Juni 2022
Bezugsdauer: Bis zu 28 Monate, längstens bis 30. Juni 2022
Bezugshöhe:
Ab dem 4. Bezugsmonat: 70/77* Prozent des entfallenen Netto-Entgelts bei Lohnausfall von mindestens 50 Prozent
Ab dem 7. Bezugsmonat: 80/87* Prozent des entfallenen Netto-Entgelts bei Lohnausfall von mindestens 50 Prozent
(*Beschäftigte mit mind. 1 Kind)
Minijob: Hinzuverdienst aus einer geringfügigen Beschäftigung bleibt anrechnungsfrei
Ab dem 01. Juli 2022
Bezugsdauer: Bis zu 12 Monate
Bezugshöhe: 60/67* Prozent des entfallenen Netto-Entgelts (*Beschäftigte mit mind. 1 Kind)
Minijob: Hinzuverdienst aus einer geringfügigen Beschäftigung, die während der Kurzarbeit aufgenommen wurde, wird angerechnet
Fragen & Infos
Ansprechpartner im regionalen Arbeitgeber-Service:
Telefon (kostenfrei) 0800 4 5555 20
Operativer Service der Agentur für Arbeit Frankfurt (Oder):
Telefon 0355 619 4897