Manuela Labahn, Leiterin des Sachgebietes Soziale Leistungen für Asylbewerber des Landkreises Oder-Spree übergibt eine der ersten Bezahlkarten an eine Asylbewerberin. Mit diesen Karten können Asylbewerbende monatlich nur einen von der Kreisverwaltung festgelegten Betrag von ihren Sozialleistungen in bar abheben. Der Landkreis hat mit der Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete begonnen, damit ein Geldtransfers ins Ausland verhindert werden kann.
Die ersten Karten wurden in dieser Woche im Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration in Beeskow ausgegeben. Dies wird sukzessive fortgeführt. Die neuen Karten können wie eine normale EC-Karte für Zahlvorgänge genutzt werden. Überweisungen und Lastschriften sind demnächst möglich, aber nur eingeschränkt. Auch beim Bargeld gibt es Auflagen: Die Karteninhaberinnen und Karteninhaber dürfen in der Regel bis zu 50,00 Euro für Erwachsene und 25,00 Euro für Kinder abheben. Nur in Einzelfällen sind auch größere Summen erlaubt.
Hintergrundinformationen
Der Landkreis Märkisch-Oderland hatte als erster und im Alleingang bereits im Mai 2024 die Bezahlkarte eingeführt. Bis auf die kreisfreie Landeshauptstadt Potsdam soll das Modell der Bezahlkarte in ganz Brandenburg eingeführt werden.