
Das Sozialamt des Landkreises Oder-Spree vereinfacht den Zugang zum Wohngeld durch die Digitalisierung der Antragsstellung. Bürgerinnen und Bürger können seit 1. Januar 2025 bequem von zu Hause auf der Website des Landkreises Wohngeld beantragen, ohne persönlich im Amt erscheinen zu müssen. Dies spart Zeit und Aufwand für alle Beteiligten. Bereits in den ersten 14 Tagen gingen in der Kreisverwaltung 17 Online-Anträge ein. Mit der Digitalisierung des Wohngeldverfahrens macht der Landkreis Oder-Spree einen wichtigen Schritt in Richtung einer bürgerfreundlichen und effizienten Verwaltung.
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete oder zur finanziellen Entlastung selbstnutzender Eigentümerinnen und Eigentümer. Durch die neue Online-Antragsmöglichkeit können berechtigte Personen nun effizienter und schneller ihren Anspruch geltend machen. In Brandenburg bieten derzeit nur etwa zehn Behörden die Möglichkeit, Wohngeldanträge online zu stellen – als eine der ersten mit dabei: Die Kreisverwaltung Oder-Spree.
Bereits seit 2017 nutzt die Wohngeldstelle des Landkreises Oder-Spree die Webanwendung eWoG, die auch in Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen erfolgreich eingesetzt wird. Mittlerweile arbeiten rund 150 Wohngeldbehörden in vier verschiedenen Bundesländern mit dieser Software. Nach einer kurzen Testphase konnte das Team der Wohngeldstelle gemeinsam mit dem Fachamtsverfahrensbetreuer Sebastian Leitner, Sachgebietsleiterin Nadin Braden und Amtsleiter Nico Ludwig die Online-Antragstellung im Landkreis Oder-Spree am 1. Januar 2025 offiziell starten. Bürgerinnen und Bürger können nun sowohl Erstanträge als auch Weiterleistungsanträge und Erhöhungsanträge inklusive aller erforderlichen Anlagen online einreichen.
Ziel ist es, in Zukunft sukzessive weitere Leistungen des Sozialamtes online anbieten zu können.
Warnung vor Betrug
Derzeit kommt es vermehrt zu Missbrauch über die Website online-wohngeld.de, die Verbraucherzentrale warnt davor. Diese Seite vermittelt den Eindruck, dass dort Wohngeld beantragt werden kann, was jedoch nicht der Fall ist – zudem werden dort Gebühren erhoben. Die Leistungen der Kreisverwaltung Oder-Spree sind kostenlos.