Ostbrandenburger Bündnis pro Wirtschaft begrüßt EU-Empfehlung zum schrittweisen Abbau der Binnengrenzkontrollen
Das Ostbrandenburger „Bündnis pro Wirtschaft“ begrüßt die aktuelle Stellungnahme der Europäischen Kommission zu Kontrollen an den Binnengrenzen im Schengen-Raum. Die Kommission empfiehlt darin, auf einen schrittweisen Abbau und Aufhebung der Kontrollen hinzuarbeiten.
„Viel zu lange belasten die Grenzkontrollen unsere Grenzregion – wirtschaftlich, unternehmerisch und ganz konkret im Alltag der Menschen. Staus, längere Transportzeiten, erschwerte Pendlerwege und Unsicherheit in Liefer- und Dienstleistungsketten treffen Unternehmen und Beschäftigte auf beiden Seiten der Oder“, erklärt Monique Zweig, Hauptgeschäftsführerin der IHK Ostbrandenburg und Sprecherin des „Bündnis pro Wirtschaft“.
Die Europäische Kommission verweist in ihrer Stellungnahme ausdrücklich darauf, dass Schengen erheblich zum Funktionieren des Binnenmarkts und zum wirtschaftlichen Wohlstand der EU beiträgt: Waren, Arbeitnehmer und Dienstleistungen können Binnengrenzen ungehindert überschreiten, grenzüberschreitende Regionen gedeihen, Verwaltungslasten sinken und Skaleneffekte entstehen.
„Der freie EU-Binnenmarkt ist die wirtschaftliche Stärke Europas. Diese Stärke müssen wir wieder nutzen – für unsere Unternehmen, für Fachkräfte, für Lieferketten und für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Region“, so Monique Zweig.
Ostbrandenburg liegt zwischen Berlin und der Grenze zu Polen und ist wirtschaftlich eng mit dem Nachbarland verflochten. Rund 17.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit polnischer Staatsangehörigkeit arbeiten in Ostbrandenburg, darunter sind mehr als 10.000 Einpendler aus Polen. Allein am Grenzübergang A12 werden jährlich 3,55 Millionen mautpflichtige Fahrzeuge registriert.
Das Bündnis für Wirtschaft spricht sich vor diesem Hintergrund für einen geordneten, abgestimmten und schrittweisen Abbau der Kontrollen aus. Sicherheit bleibt wichtig, darf aber nicht dauerhaft auf Kosten der Grenzregionen organisiert werden.
Bestärkt sieht sich das Bündnis auch durch die jüngere Rechtsprechung, wonach Binnengrenzkontrollen streng begründet, zeitlich begrenzt und verhältnismäßig sein müssen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und das Verwaltungsgericht Koblenz bewerteten in konkreten Fällen Identitätskontrollen beziehungsweise zugrunde liegende Verlängerungen von Binnengrenzkontrollen als rechtswidrig bzw. unionsrechtswidrig.
Die Europäische Kommission betont in ihrer Stellungnahme vom 2. Juni 2026, dass effizientere Alternativen zu systematischen Binnengrenzkontrollen zur Verfügung stehen. Verwiesen wird u. a. auf nichtsystematische polizeiliche Kontrollen, mobile biometrische Identifizierung, Fahrzeugverfolgungstechnologien sowie eine stärkere regionale Zusammenarbeit.
