Das Regionalmanagement Oderland-Spree ist bemüht, ihre Website www.oderland-spree.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.oderland-spree.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) teilweise vereinbar.
Noch bestehende Mängel
Leichte Sprache und Gebärdensprache
Mai 2021: Das Angebot www.oderland-spree.de hat bislang noch keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache gemäß § 4 BITV 2.0.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 05. Mai 2021 erstellt.
Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit sind die Handreichungen zur Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit des Landesamtes für Soziales und Versorgung Brandenburg (LASV).
Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien
Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:
- IE11
- Edge 90
- Firefox 89
- Chrome 91
- Safari 14
- Anroid Browser 90
Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden unterstützenden Technologien kompatibel ist:
- JavaScript
Auf Endgeräten mit älteren Betriebssystemen und Browsern kann es zu Darstellungsproblemen bei der korrekten Anzeige der Website kommen.
Technologien
Die Barrierefreiheit dieser Webseite hängt von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren:
- JavaScript
Feedback und Kontakt
Bitte senden Sie eine E-Mail an region@oderland-spree.de, wenn Sie Folgendes finden:
- Inhalte, die schwer zugänglich sind
- Inhalte, die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
- Inhalte, die inhaltlich unklar sind und anders ausgedrückt oder formuliert werden sollten.
Durchsetzungsverfahren
Wenn wir Ihre Rückmeldungen nicht zu Ihrer Befriedigung bearbeiten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden. Diese Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen oder deren Verbänden und öffentlichen Stellen des Bundes außergerichtlich beizulegen.
Kontakt
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2–13, Haus S
14467 Potsdam
Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de